Hunde sind an der Leine zu führen
Es besteht nämlich in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli die Anleinpflicht.. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass der Hund die Brut der Vögel oder die Aufzucht der Rehe gefährdet.
(in der Abbildung sehen Sie ein einfaches Brustgeschirr welches nach heutigen Gesichtspunkten nicht unbedingt zu empfehlen ist. Es sollte etwas stabiler sein)
Der Leser aber versichert, dass sein Hund keinen ausgeprägten Jagdtrieb habe. Kann das jeder Hundehalter von seinem Tier behaupten? Auf der anderen Seite ärgert man sich darüber, dass die Bauern “güllen, giften und mähen” dürfen, so dass bestimmt keine Bodenbrüter überleben. Sind die Hundehalter mal wieder die Dummen?
Die Stadt verweist auf den Paragraphen 33, Absatz 1, Nummer 1 b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung. Der Bürgermeister antwortete dann dem Leser in einem Schreiben: ” Auch in Zeiten der strikten Anleinpflicht ist es möglich, den Hunden täglich ausreichend Auslauf zu gewähren und die Möglichkeit zu artgerechter Bewegung zu verschaffen.”
Da muss ich dem Bürgermeister nur zustimmen. Denn wir halten auch schon Hunde seit fast 30 Jahren. Probleme dieser Art kennen wir nicht. Bewegung kann ich dem Hund auch verschaffen wenn er angeleint neben dem Fahrad läuft, allein auf dem Hof spielt oder mit dem Nachbarshund tobt. Man muss als Hundehalter schon im freien Gelände mit dem Hund sehr wachsam sein, alos vorausdenken, dass er nicht einmal eine Spur findet und versucht diese nachzulaufen. Ich habe unsere/n Hund/e immer auf eine Hundepfeife trainiert und rechtzeitig gepfiffen (auch ausserhalb der Anleinpflicht).
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